07. März 2025
Am 26.2.2025 wurde der Vorschlag der EU-Kommission zum „Omnibus-Rechtsakt“ mit Erleichterungen und Änderungen von Nachhaltigkeitsinitiativen, konkret CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie veröffentlicht. Nach einer vierwöchigen Konsultationsphase müssen Parlament und Rat etwaige Änderungen noch genehmigen (Trilog). Anschließend beginnt die Überführung in nationale Gesetze – hierfür gilt eine Frist von 12 Monaten. Daher ist es umso wichtiger zu beachten, dass weitere Änderungen nicht ausgeschlossen sind.
Was bedeutet das genau für Unternehmen? Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
CSRD-Berichtspflicht
- Höhere Schwellenwerte: Nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und entweder 50 Mio. EUR Umsatz oder 25 Mio. EUR Bilanzsumme müssen Bericht erstatten. Auch börsennotierte KMUs sollen nicht mehr unter den Anwendungskreis fallen.
- Verzögertes Inkrafttreten: Die Berichtspflichten werden um 2 Jahre verschoben – die 2. Welle von Unternehmen wird auf 2028 über das Geschäftsjahr 2027 abgewickelt.
- Weniger Komplexität: Es gibt weniger Datenpunkte und keine sektorspezifischen Standards.
- Weniger betroffene Unternehmen: Die Anzahl der nach CSRD verpflichteten Unternehmen sollen um rund 80% reduziert werden.
CSDDD-Verordnung
- Verzögertes Inkrafttreten: Die Anwendung kommt erst ab Juli 2028 (für die 1. Gruppe von Unternehmen) zum Tragen.
- Geschäftsbeziehungen: Nur mehr direkte Geschäftsbeziehungen anstatt der gesamten Aktivitätskette, Entfall der Pflicht als letzte Maßnahme die Geschäftsbeziehung aufzukündigen
- Monitoring: Das Monitoring muss nur alle 5 Jahre anstatt jährlich stattfinden.
EU-Taxonomie-Verordnung
- Verpflichtende Berichterstattung: Diese gilt für Unternehmen mit > 1.000 Mitarbeitenden und > 450 Mio. EUR Nettoumsatz.
- Freiwillige Berichterstattung: Diese gilt für Unternehmen mit > 1.000 Mitarbeitenden und < 450 Mio. EUR Nettoumsatz, welche (teilweise) Taxonomie-konforme Aktivitäten berichten können. In diesem Fall sind der Umsatz und CapEx offenzulegen, OpEx kann entfallen.
Fazit
Trotz der Verzögerungen bedeutet das lediglich eine Verschiebung und keine Aufhebung der zentralen Regularien. Für Unternehmen vermindert sich dadurch der regulatorische Druck und sie haben mehr Zeit sich auf die Berichtspflichten vorzubereiten – denn nachhaltige Entwicklung stärkt nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft, sondern macht Betriebe erst zukunftsfit.
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bleibt als Herzstück der CSRD bestehen und bietet die perfekte Ausgangsbasis für eine nachhaltige und strategisch wirkungsvolle Ausrichtung von Unternehmen. Ein Managementsystem erweist sich gerade in dynamischen Zeiten wie diesen als stabiles Fundament für Unternehmen und schafft langfristig effiziente und erfolgreiche Prozesse.
Sie möchten mehr erfahren? Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Anfragen. Ihr Erfolg ist unsere Mission!