EFRAG: Fortschrittsbericht zur Vereinfachung der ESRS veröffentlicht

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat einen umfassenden Fortschrittsbericht zur Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vorgelegt. Ziel der Überarbeitung ist die signifikante Entlastung der Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Initiative ist Teil des sogenannten „Omnibus-Pakets“ der EU-Kommission und zielt darauf ab, die Berichtsanforderungen praxisnäher, verständlicher und effizienter zu gestalten. Der Bericht vom 20. Juni 2025 wurde vom EFRAG Sustainability Reporting Board einstimmig genehmigt und an die EU-Kommission übermittelt.

Sechs Hebel zur Vereinfachung der ESRS

Die EFRAG hat sechs zentrale Vereinfachungshebel identifiziert und aktiviert, um die Berichterstattungspflichten drastisch zu reduzieren:

  1. Vereinfachung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA): Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse soll klarer strukturiert und stärker auf tatsächliche Relevanz fokussiert werden, statt Unternehmen zu kleinteiligen Bewertungsprozessen zu zwingen.
  2. Bessere Lesbarkeit und Integration: Nachhaltigkeitsberichte sollen leserfreundlicher und stärker in die allgemeine Unternehmensberichterstattung integriert werden – etwa durch optionale Executive Summaries und strukturierte Anhänge.
  3. Entkopplung von Mindestanforderungen und Detailvorgaben: Viele redundante Anforderungen zwischen ESRS 2 und themenspezifischen Standards sollen abgeschafft oder in nicht-verpflichtende Leitlinien überführt werden.
  4. Klarere Strukturierung der Standards: Verbindliche und freiwillige Inhalte sollen besser voneinander abgegrenzt und gekennzeichnet werden, um die Anwendung zu erleichtern.
  5. Stärkere Kompatibilität: Die ESRS sollen konsequent auf internationale Standards wie IFRS S1/S2 und das Greenhouse Gas Protocol abgestimmt werden
  6. Weitere Erleichterungen: Zusätzliche Maßnahmen betreffen unter anderem Datenverfügbarkeit in der Lieferkette, Übergangsregelungen bei Akquisitionen sowie Klarstellungen zur Abgrenzung der Berichtspflichten.

Kennzahlen sollen halbiert werden

Ein zentrales Ziel ist die Reduktion der verpflichtenden Datenpunkte (einzelne Angaben bzw. Kennzahlen). Laut dem Fortschrittsbericht rechnet die EFRAG mit einer Reduktion von über 50 % gegenüber dem bisherigen Stand. Dabei sollen vor allem zu detaillierte oder wenig aussagekräftige Angaben entfallen oder in freiwillige Leitlinien überführt werden.

Zeitdruck trotz breiter Beteiligung

In einem breit angelegten Konsultationsprozess sammelte die EFRAG über 820 Stellungnahmen mit mehr als 16.000 Einzelkommentaren. Zusätzlich fanden über 40 Stakeholder-Workshops mit mehr als 600 Unternehmen statt. Trotz dieser Beteiligung warnt die EFRAG vor den engen Zeitvorgaben: Die öffentliche Konsultation zum überarbeiteten Entwurf soll zwischen Ende Juli und Anfang September stattfinden – also mitten in der Sommerpause. Eine Verlängerung sei jedoch nur möglich, wenn die Kommission die Frist bis zum 31. Oktober überdenke.

Nächste Schritte:

  • Mitte Juli: Veröffentlichung des Entwurfs zur öffentlichen Konsultation
  • Ende Oktober: Finalisierung der technischen Empfehlungen an die EU-Kommission

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